Mit 4.700 dezentralen Erzeugungsanlagen und 2.504 MW vermarkteter Erzeugungsleistung aus EEG-Anlagen (Stand 2023) ist die e2m einer der größten Aggregatoren für Erneuerbare Energien in Europa und ein hervorragend aufgestelltes, unabhängiges Stromhandelshaus.
Umstellung der Marktkommunikation kann zu Einschränkung bei der Bereitstellung von Messwerten führen
Ab dem 1. April 2024 sind alle Teilnehmer der elektronischen Marktkommunikation Strom, wie beispielsweise Messstellen- oder Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche, dazu verpflichtet, den Übertragungsweg AS4 (Applicability Statement 4) für die Übermittlung sämtlicher Nachrichten zu nutzen. Dies betrifft unter anderem Mitteilungen zu Mess- und Bilanzierungsdaten, Stammdaten sowie Meldungen zu Lieferantenwechseln. Diese Maßnahme zielt darauf ab, ein höheres Niveau an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit bei der Abwicklung der Kommunikationsprozesse sicherzustellen.
Die e2m hatte sich frühzeitig um eine fristgerechte Umstellung ihrer Systeme und um die Beschaffung notwendiger Sicherheitszertifikate bemüht. Zum Stichtag sind wir AS4-Ready.
Allerdings werden laut Aussage des Branchenverbandes BDEW etwa 50 % der Marktakteure möglicherweise nicht in der Lage sein, diesen neuen Kommunikationsweg ab dem 1. April zu nutzen. Dies liegt unter anderem daran, dass die wenigen Zertifikate-Anbieter nicht in der Lage sind, die Vielzahl an Anfragen gleichzeitig zu bearbeiten.
Erfahrungen aus der Vergangenheit mit gleichwertigen Umstellungen der Marktprozesse haben gezeigt, dass es im Zuge dieser Umstellung auf Seiten der Netz- und Messstellenbetreiber zu Verzögerungen bei der Bereitstellung von abrechnungsrelevanten Messwerten kommen kann. Um die Marktprozesse nicht zu beeinträchtigen, wird die Kommunikation auch nach dem 1. April teilweise über den alten Weg (E-Mail – S/MIME) erfolgen müssen. Auch für diesen Fall haben wir entsprechende Ressourcen und Systeme bereitgestellt.
Daher möchten wir Sie vorab informieren: Sollten bis zum Abrechnungsstichtag von Kundenverträgen der e2m keine oder unplausible Messdaten vorliegen, erfolgt eine vorläufige Abrechnung anhand der von uns erhobenen Echtzeitdaten oder der Prognosedaten der Erzeugungsanlage. Sollten auch diese nicht vorliegen, werden die durchschnittlichen Erzeugungsmengen der letzten drei Vormonate (soweit vertraglich vereinbart) als Basis der vorläufigen Abrechnung herangezogen. Diese Abrechnung wird jedoch korrigiert, sobald uns die fehlenden Messdaten zur Verfügung stehen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.